Subunternehmervertrag – Rechtslage, Inhalt & Form
- Redaktion
- Lesezeit: ca. 5 Minuten
- Teilen
- 3 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.
- Das Wichtigste in Kürze
- Subunternehmerverträge werden zwischen einem Hauptunternehmer und einzelnen Bau Dienstleistern geschlossen
- Der Bauherr ist im Gegensatz zum Einzelunternehmervertrag am Abschluss des Subunternehmervertrags nicht beteiligt
- Zwischen Bauherr und Subunternehmer besteht kein Vertragsverhältnis oder Weisungsrecht
- Der Subunternehmer wird bei der Erfüllung seiner Aufgabe allein für den Hauptunternehmer tätig
Rechtslage zum Subunternehmervertrag
Beauftragt ein Bauherr einen Total- oder Generalunternehmer (Hauptunternehmer) mit der Realisierung eines Bauprojekts, übernimmt dieser alle oder einen Grossteil der Aufgaben rund um den Bau. Als Bauherr müssen Sie sich um (fast) nicht mehr kümmern – schliesslich ist es Aufgabe des General- oder Totalunternehmers, ein Bauwerk nach Ihren Wünschen zu erstellen. Hierfür erhält der Unternehmer einen vereinbarten Werklohn. Um das vereinbarte Bauwerk aber erstellen zu können, bedient der Bauunternehmer sich sogenannter Subunternehmer (auch Nachunternehmer genannt) und schliesst mit ihnen einen Subunternehmervertrag ab. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei einem Subunternehmervertrag um einen „einfachen“ Werkvertrag im Sinne der Art. 363 ff. OR.
Definition & Bedeutung des Subunternehmervertrags
Der Vertrag wird zwischen Haupt- und Subunternehmer ist bei vielen Bauprojekten kaum mehr wegzudenken. Der Einsatz von Subunternehmern ist insbesondere im Baugewerbe an der Tagesordnung. Kennzeichnend ist bei dieser Art von Bauwerkvertrag dabei immer, dass Sie als Bauherr keine vertragliche Beziehung mit dem Subunternehmer eingehen. Obwohl der Subunternehmer an der Realisierung Ihres Bauprojekts mitwirkt, besteht der Subunternehmervertrag allein zwischen General- bzw. Totalunternehmer und seinem Subunternehmer. Dementsprechend regelt der Vertrag insbesondere, dass der Subunternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes (z. B. dem Errichten von Stützmauern) und der Hauptunternehmer zur Zahlung des Werklohns verpflichtet ist. Ist hingegen die Lieferung eines Werks das Ziel, so bietet sich der Werklieferungsvertrag als Grundlage des Geschäfts an.
Welche Regelungen enthält der Vertrag?
Der Subunternehmer wird ausschliesslich zwischen Haupt- und Subunternehmer geschlossen – der Bauherr hingegen wird nicht in den Vertragsschluss einbezogen. Dementsprechend regelt der Subunternehmervertrag ausschliesslich, welche Aufgaben der Subunternehmer rund um ein Bauprojekt für den Hauptunternehmer übernehmen soll. Ausserdem legt er fest, welche Vergütung der Subunternehmer im Gegenzug erhält. Darüber hinaus regelt der Subunternehmervertrag ausserdem häufig, welche besonderen Pflichten der Subunternehmer gegenüber dem Hauptunternehmer wahrzunehmen hat. Hierbei werden oft solche Pflichten und Vereinbarungen übernommen, die auch zwischen dem Total- oder Generalunternehmer und dem Bauherrn vereinbart worden sind.
Generell lässt sich jedoch sagen, dass die Vertragspartner bei der Ausgestaltung des Subunternehmervertrags sehr frei sind. Sie dürfen prinzipiell selbst festlegen, welche Vereinbarungen sie treffen möchten. Grenzen setzt ihnen dabei allein die Rechtsordnung. Schliesslich dürfen die im Rahmen getroffenen Vereinbarungen nicht gegen geltendes Rechts verstossen. Sub- und Hauptunternehmer müssen sich bei der Ausgestaltung ihres Vertrags nur an wenige Regelungen halten. Dennoch ist es aber sinnvoll, zumindest die wichtigsten Kernpunkte ihrer Arbeitsbeziehung vertraglich zu regeln. Welche Punkte dabei wichtig sind, erfahren Sie im Folgenden.
Subunternehmervertrag-Muster
Der Subunternehmervertrag sollte die Kernpunkte des Arbeitsverhältnisses zwischen Sub- und Hauptunternehmer regeln. Die wichtigsten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sollten darin festgehalten werden. Selbstverständlich können Sub- und Hauptunternehmer selbst entscheiden, welche Regelungen der zwischen ihnen geschlossene Vertrag enthalten soll. Das im Folgenden dargestellte Aufbaumuster ist daher lediglich als Aufbau-Beispiel zu verstehen.
Aufbau und Regelungsinhalt des Subunternehmervertrags
- Vertragsgegenstand (Worum genau geht es? Z. B. Einbau einer Heizungsanlage durch den Subunternehmer)
- Leistungen des Subunternehmers (Welche Leistungen schuldet der Subunternehmer genau?)
- Eventuell weitere Pflichten des Subunternehmers
- Ausführungsfristen (Bis wann muss der Subunternehmer seine Leistung spätestens erbringen?)
- Vertragsstrafe (Welche Strafzahlung wird fällig, wenn die Leistung nicht pünktlich erbracht wird?)
- Vergütung des Subunternehmers (Welche Vergütung erhält der Subunternehmer?)
- Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten
- Mängelansprüche (Was passiert, wenn der Subunternehmer seine Leistung nicht ordnungsgemäss erbringt?)
- Kündigung (Wie und unter welchen Voraussetzungen kann das Vertragsverhältnis beendet werden?)
- Gerichtsstand (Welches Gericht soll örtlich für Streitigkeiten rund um den Vertrag zuständig sein?)
Welche Formvorschriften sind einzuhalten?
Haupt- und Subunternehmer sind nicht nur bei der inhaltlichen Gestaltung des Subunternehmervertrags sehr frei. Auch was die Form des Vertrags anbelangt, müssen sie keine festen gesetzlichen Regelungen beachten. Das bedeutet: Prinzipiell können sie den Vertrag auch mündlich schliessen. In der Praxis ist es allerdings dennoch üblich, umfassende schriftliche Vereinbarungen zu treffen. So ist sichergestellt, dass die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar und für beide Seiten verständlich geregelt sind. Ausserdem sind die schriftlich fixierten Vereinbarungen zu einem späteren Zeitpunkt – falls es zu Streitigkeiten kommt – beweisbar.
Warum sind Subunternehmerverträge sinnvoll?
Wird ein Bauprojekt mithilfe von Subunternehmern realisiert, ist das sowohl für Bauherren als auch für die beteiligten General- oder Totalunternehmer sinnvoll. Für den Bauherrn ergibt sich insbesondere der Vorteil, dass sein Bauprojekt zügig realisiert werden kann. Darüber hinaus wirkt sich vorteilhaft aus, dass Subunternehmerverträge allein zwischen Haupt- und Subunternehmer geschlossen werden. Der Bauherr selbst ist nicht in den Vertrag involviert. Dementsprechend muss er sich nicht selbst um den Vertragsschluss mit und die Koordination der Subunternehmer bemühen. Für den General- oder Totalunternehmer ist der Einsatz von Subunternehmen sinnvoll, da er ihm bei der Einsparung von Kosten hilft. Schliesslich fallen für den Subunternehmer keine fixen, auftragsunabhängigen Kosten an. Vielmehr muss der Hauptunternehmer nur die Leistungen bezahlen, die er tatsächlich benötigt.
Auch Existenzgründer im Bereich des Baugewerbes haben durch die Möglichkeit, Subunternehmer einzuschalten, eine Chance, erste Aufträge zu realisieren. Sie können diese auch übernehmen, wenn sie (etwa aus Kostengründen) noch über keine grosse Anzahl an eigenen Mitarbeitern verfügen. Darüber hinaus können Subunternehmer oft komplexe Aufgaben übernehmen, für die besonderes Fachwissen erforderlich ist. So hat der Hauptunternehmer die Möglichkeit, Bauprojekte zu realisieren, die er mit eigener Expertise nur schwer bewältigen könnte.
Wie kann ein Anwalt Sie rund um den Subunternehmervertrag unterstützen?
Geht es um Subunternehmerverträge, kann anwaltlicher Rat insbesondere für Sub- und Hauptunternehmer sinnvoll sein. In manchen Fällen ist es ausserdem auch für Bauherren wichtig: Zum einen kann ein spezialisierter Anwalt Haupt- und Subunternehmer dabei helfen, einen individuellen, bedarfsgerechten Vertrag zu erstellen. Dank der Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt können sich beide Vertragsparteien sicher sein, dass der Vertrag alle für sie wichtigen Punkte umfassend regelt.
Zum anderen gibt es Konstellationen, in denen anwaltlicher Rat in Zusammenhang mit Subunternehmerverträgen für den Bauherren wichtig ist. Das ist insbesondere in Konstellationen der Fall, in denen der Hauptunternehmer den Subunternehmer abredewidrig nicht bezahlt. Tritt dieser Fall ein, hat der Subunternehmer die Möglichkeit, ein Bauhandwerkerpfandrecht am Grundstück des Bauherrn eintragen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein gesetzliches Pfandrecht zur Sicherung des Subunternehmer-Werklohns. Die Möglichkeit der Eintragung des Pfandrechts zugunsten des Subunternehmers besteht auch dann, wenn der Bauherr den Hauptunternehmer bezahlt hat. Kommt es zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts oder zeichnet sich diese ab, ist das eine für den Bauherrn sehr unangenehme Situation. Um sie schnellstmöglich aufzulösen, ist es sinnvoll, zeitnah einen Rechtsanwalt einzuschalten.
FAQ: Subunternehmervertrag
Rechtsquellen:
Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen zu bieten, die jedoch keine juristische Beratung ersetzen können.