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Pfusch am Bau § Folgen & Rechte des Bauherrn

Pfusch am Bau ist ein für Bauherren mehr als ärgerliches Thema. Schliesslich kann dann, wenn Handwerker und Unternehmer geschuldete Leistungen rund um ein Bauprojekt nicht ordnungsgemäss erbringen, viel Zeit für Reparaturmassnahmen verloren gehen. Zusätzlich dazu können aufgrund von Baupfusch aber auch Zusatzkosten oder gravierende Schäden am Bauobjekt entstehen. Welche Folgen Pfusch am Bau haben kann, welche Rechte dem Bauherrn zustehen und wie sich Pfusch oft vermeiden lässt, zeigen wir im Folgenden.

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage zum Hausbau-Pfusch

Von Pfusch am Bau kann dann gesprochen werden, wenn Handwerker und Unternehmer geschuldete Leistungen rund um ein Bauvorhaben nicht ordnungsgemäss erbringen. Die dabei etwa durch Nachlässigkeit oder fehlende Sachkenntnis entstehenden Fehler können verschiedene Folgen haben. Ein undichtes Dach oder nicht schliessende Türen sind nur zwei Beispiele.

Hat der Baupfusch solche oder ähnliche Folgen, kann – rechtlich betrachtet – von einem sogenannten Baumangel gesprochen werden. Das bedeutet, dass der Ist-Zustand einer durch Handwerker oder Unternehmer vertraglich geschuldeten Leistung negativ von ihrem Soll-Zustand abweicht.

Pfusch am Bau und daraus resultierende Baumängel müssen Sie als Bauherr selbstverständlich nicht hinnehmen. Vielmehr stehen Ihnen Mängelrechte zu, die Sie den verantwortlichen Handwerkern und Bauunternehmern gegenüber geltend machen können. Die Mängelrechte ergeben sich dabei aus Art. 367 ff. Obligationenrecht (OR) oder aus Art. 169 der SIA-Norm 118. Die Mängelrechte erlauben es Ihnen unter anderem, die Beseitigung des Mangels durch den verantwortlichen Handwerker oder Bauunternehmer zu verlangen. Hat die mangelhafte Leistung ausserdem einen Schaden verursacht, können Sie auch diesen von dem Verantwortlichen ersetzt verlangen.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine erbrachte Bauleistung ist dann mangelhaft, wenn das fertige Werk ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften nicht aufweist oder ihm Eigenschaften, die gewöhnlicherweise zu erwarten sind, fehlen.

Ob Sie sich beim Vorliegen eines Mangels auf die SIA-Norm 118 (hierbei handelt es sich um ein Regelwerk des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins) oder das Obligationenrecht berufen können, hängt von den mit dem Unternehmer oder Handwerker getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ab: Die SIA-Norm findet nämlich nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Liegt eine solche Vereinbarung nicht vor, ist das Obligationenrecht anwendbar.

Baupfusch: die häufigsten Fehler rund um den Bau

Auch seriösen Handwerkern und Bauunternehmer können Fehler unterlaufen – werden aber meist selbst entdeckt und umgehend beseitigt. Kommt es hingegen zu Pfusch am Bau, beseitigt der Handwerker seinen Fehler nicht selbstständig – das hat oft unangenehme Konsequenzen. Zu den häufigsten Folgen von Pfusch am Bau, die zusätzliche Kosten verursachen und viel Zeit kosten können, gehören:

  • Feuchtigkeit im Keller oder in den Wänden
  • Fehlerhaft abgedichtete Fenster
  • Eine mangelhafte Verkabelung
  • Risse in Holzbauteilen
  • Risse im Mauerwerk oder im Putz
  • Bruchstellen im Estrich

Neben diesen Fehlern sind rund um ein Bauvorhaben noch viele weitere Mängel denkbar, die aufgrund von Nachlässigkeit, fehlender Expertise und damit aufgrund von Pfusch am Bau entstehen können. Die Mehrzahl der Baufehler betrifft in der Praxis allerdings die Gebäudehülle. Das ist bedenklich, da die Wasserdichtigkeit des Gebäudes durch eine mangelhafte Gebäudehülle beeinträchtigt sein kann. Werden solche Fehler nicht schnell behoben, können die Pfuschereien ernste Konsequenzen haben.

Welche Folgen kann Pfusch am Bau haben?

Liegen Mängel an einem Bauwerk aufgrund von Hausbau-Pfusch vor, können sich unterschiedliche Folgen ergeben. In manchen Fällen handelt es sich lediglich um kleinere Makel, die zwar ärgerlich sind, aber rein ästhetische Probleme darstellen. Möglich ist aber auch, dass scheinbar kleine Mängel gravierende Folgen haben: So kann ein scheinbar kleiner Riss im Mauerwerk etwa dazu führen, dass Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen kann. So kann etwa einen Schimmelbefall entstehen In solchen oder ähnlichen Fällen resultiert aus einem scheinbar kleinen Baumangel ein echter Bauschaden, der nur mit hohem Kostenaufwand beseitigt werden kann. Damit es gar nicht erst dazu kommt, dass aus einer kleinen Pfuscherei ein grosser Schaden entsteht, ist es wichtig, Mängel und Nachlässigkeiten rund um den Bau schnellstmöglich zu reklamieren.

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So werden Fehler am Bau richtig reklamiert

Um entstandene Fehler rechtzeitig zu entdecken, ist es für Sie als Bauherrn wichtig, Bauvorgänge genau zu überwachen. Das können Sie selbst tun oder einen Dritten mit dieser Aufgabe beauftragen. Sofern Sie oder der beauftragte Dritte Mängel am Bau entdecken, ist es wichtig diese gewissenhaft zu dokumentieren. Sollte der Mangel nicht ordnungsgemäss behoben werden, können Sie so belegen, dass der Mangel ursächlich für entstandene Folgeschäden war und auch diese ersetzt verlangen.

Ist der Mangel dokumentiert, sollten Sie schnellstmöglich den verantwortlichen Handwerker oder Unternehmer über den Mangel informieren. Die Reklamation des Mangels sollte dabei schriftlich erfolgen und die Aufforderung beinhalten, den Mangel alsbald zu beseitigen. Haben Sie Bilder oder Videos angefertigt, um den Mangel zu dokumentieren, können Sie dem Handwerker oder Unternehmer auch diese zukommen lassen – das erleichtert die Verständigung und ist unkomplizierter als den Pfusch am Bau lediglich mit eigenen Worten zu beschreiben.

Kleine Pfuschereien einfach selbst beseitigen?

Wer einen kleineren Baumangel feststellt, ist oft versucht, diesen einfach selbst zu beheben. Allerdings ist es keine gute Idee, den Pfusch am Bau einfach selbst zu korrigieren, denn Legt der Bauherr selbst Hand an, lässt sich, falls sich später ein Schaden aus dem kleinen Mangel entwickelt, nicht mehr feststellen, ob der Mangel selbst oder die Reparaturversuche des Bauherrn Schadens-ursächlich waren.

So lässt sich Baupfusch vermeiden

Pfusch am Bau lässt sich oft bereits durch die gewissenhafte Auswahl seriöser Handwerker und Bauunternehmer verhindern. Lassen Sie sich, um die richtige Wahl treffen zu können, Referenzen zeigen und führen Sie ein persönliches Gespräch mit den Handwerkern – so erhalten Sie einen ersten Eindruck. Weiterhin ist es sinnvoll, alle Baumassnahmen von einem erfahrenen Bauleiter überwachen zu lassen. Zwar sollten Sie die Baustelle selbstverständlich auch selbst regelmässig besuchen. 

Der Bauleiter kann aber zusätzlich dazu als „ihr Auge“ am Bau fungieren und Pfusch am Bau rechtzeitig verhindern oder feststellen. Zusätzlich dazu können Sie sich ausserdem durch Vereinbarungen in Verträgen mit Handwerkern und Unternehmern (Subunternehmervertrag, Einzelunternehmervertrag, u. Ä.) vor Pfusch am Bau schützen. Achten Sie hierzu darauf, dass der Bauvertrag ausdrücklich regelt, was bei Baumängeln geschieht, und akzeptieren Sie keine Garantieeinschränkungen seitens des Unternehmers oder Handwerkers.

So kann ein Anwalt bei Pfusch am Bau helfen

Selbst ein scheinbar kleinerer Baupfusch kann oft gravierende Negativfolgen haben. Selbst aus einem scheinbar kleinen Fehler können sich oft nämlich grosse Schäden und entsprechend hohe Beseitigungskosten ergeben. Sobald Sie Pfusch am Bau entdecken, sollten Sie den verantwortlichen Handwerker oder Unternehmer daher zur Beseitigung des Mangels auffordern. Stellt sich der Verantwortliche quer, kann Ihnen ein Anwalt dabei helfen, Ihre Rechte gegenüber Ihrem Vertragspartner wahrzunehmen.

Schliesslich haben Sie als Bauherr das Recht, die Beseitigung entstandener Mängel von Handwerkern und Unternehmern zu fordern. Ist aus der Pfuscherei ausserdem ein Schaden entstanden, unterstützt Sie ein Anwalt für Baumängel ausserdem dabei, auch diesen ersetzt zu erhalten. Zudem kann ein Anwalt Sie auch dabei unterstützen, sich mit einem professionell formulierten Bauvertrag gegen Pfusch am Bau zu schützen. Ist der Bauvertrag nämlich „wasserdicht“ formuliert, haben Unternehmer und Handwerker keine Möglichkeit, sich bei Pfuschereien vor nötigen Reparaturen zu drücken – und arbeiten so von Anfang an gewissenhafter.

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FAQ: Pfusch am Bau

Von Pfusch am Bau ist die Rede, wenn Bauhandwerker oder -unternehmer geschuldete Bauleistungen nicht ordnungsgemäss erbringen. Entstehen durch Nachlässigkeit oder fehlende Sachkenntnis Mängel am Bauwerk oder Teilen davon, liegt Baupfusch vor.
Erfüllt ein Bauunternehmer oder -handwerker seine vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäss und verursacht so einen Baumangel (Pfusch am Bau), kann der Bauherr verlangen, dass der Handwerker oder Unternehmer den verursachten Mangel beseitigt. Ist aufgrund des Mangels ein Schaden entstanden, kann der Bauherr auch dessen Ersatz verlangen.
Bauherren sollten niemals versuchen, Mängel, die durch Pfusch am Bau entstanden sind, selbst zu beseitigen. Gelingt die Reparatur nicht, lässt sich später oft nicht mehr ermitteln, ob die Reparaturversuche des Bauherrn oder der Pfusch des Handwerkers für eventuell entstandene Schäden ursächlich waren. Das macht es dem Bauherrn praktisch unmöglich, Ersatz für entstandene Schäden vom verantwortlichen Handwerker zu verlangen.
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Ein Beitrag unserer juristischen Online-Redaktion

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