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Grundbuchauszug anfordern § Verwendungszweck & Kosten

Sofern Sie ein Grundstück oder eine Immobilie in der Schweiz verkaufen oder kaufen möchten, müssen Sie einen Grundbuchsauszug anfordern. Als Hauskäufer ist der Grundbuchauszug sowohl für die kreditgebende Bank als auch für den Notar, der den Kauf beurkundet, relevant. Für Hausverkäufer ist der Grundbuchauszug von Interesse, da er ihre Berechtigung zum Verkauf nachweist. Wie Sie in der Schweiz einen Grundbuchauszug anfordern, welche Informationen er enthält und welche Gebühren anfallen, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines zum  Grundbuchauszug anfordern

Das Grundbuch ist ein Register, das Auskunft über sämtliche Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit einem Grundstück gibt. Es enthält Angaben zu sämtlichen an dem Grundstück bestehenden Rechten und Lasten. Das bedeutet:

Das Grundbuch zeigt unter anderem, wer Eigentümer eines Grundstückes ist, ob ein Dritter beispielsweise das Recht hat, das Grundstück zu bebauen (Baurecht) oder ob das Grundstück mit einer Hypothek belastet ist. Bei Änderungen der Rechtsverhältnisse rund um das Grundstück muss eine Grundbuchänderung durchgeführt werden. 

Grundbuchsauszug anfordern Infografik
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Sofern Sie sich darüber informieren möchten, welche Informationen zu einem bestimmten Grundstück im Grundbuch eingetragen sind, können Sie einen Grundbuchauszug anfordern. Der Grundbuchauszug stellt eine offizielle Kopie der im „echten“ Grundbuch gespeicherten Informationen zu einem Grundstück dar. Die Möglichkeit, mithilfe des Grundbuchauszugs Einsicht in das Grundbuch zu nehmen, ergibt sich aus Art. 970 ZGB. Dort ist das Prinzip der Öffentlichkeit des Grundbuchs gesetzlich verankert. Das Prinzip der Öffentlichkeit des Grundbuchs gebietet, dass in der Schweiz jeder die Möglichkeit haben muss, das Grundbuch einzusehen.

Welchen Inhalt hat der Grundbuchauszug?

Aus dem Grundbuchauszug gehen alle wichtigen Angaben rund um ein Grundstück hervor. Insbesondere bei einem Hauskauf oder -verkauf ist er daher wichtig. Schliesslich gehen insbesondere die Eigentumsverhältnisse rund um ein Grundstück eindeutig aus dem Grundbuchauszug hervor. Als Verkäufer können Sie mit dem Grundbuchauszug daher nachweisen, tatsächlich zum Verkauf berechtigt zu sein.

Neben den Eigentumsverhältnissen gibt der Grundbuchauszug ausserdem Aufschluss über Rechte und Pflichten sowie Lasten die im Zusammenhang mit dem Grundstück bestehen. Beim Verkauf des Grundstückes können diese auf den neuen Eigentümer übergehen und sind daher von besonderem Interesse. Haben Sie beispielsweise einer Person ein Wohnrecht in der auf Ihrem Grundstück befindlichen Immobilie eingeräumt, besteht das Wohnrecht auch gegenüber dem neuen Grundstücks- und Immobilieneigentümer fort. Er hat daher ein Interesse daran, rechtzeitig von dem Wohnrecht zu erfahren. Insgesamt erhält der Grundbuchauszug für folgende wichtige Informationen:

  • Allgemeine Angaben wie Grösse, Versicherungswert und Kastasterwert des Grundstückes
  • Namen aller aktuellen und vorangegangenen Eigentümer und Miteigentümer
  • Anmerkungen zu den derzeit geltenden Rechtsverhältnissen wie z.B. Stockwerkeigentum (dem Miteigentum Dritter an bestimmten Gebäudeteilen)
  • Informationen zu Vormerkungen, Vorkaufsrechten oder Pfändungen
  • Informationen zu Grundlasten und Dienstbarkeiten wie dem Wohnrecht, dem Nutzniessungsrecht oder zu Wegrechten
  • Informationen zu vorhandenen Grundpfandrechten wie einer Hypothek zur Absicherung eines Kredits

Viele dieser Grundbucheinträge sind öffentlich. Das bedeutet, dass jedermann einen Grundbuchauszug anfordern und diese Informationen einsehen kann. Zu den öffentlichen Informationen zählen die allgemeinen Grundstücksinformationen, Angaben zum Eigentümer und eventuellen Miteigentümern sowie Informationen zu bestehenden Dienstbarkeiten und GrundlastenWeitere Angaben, wie etwa solche zu bestehenden Grundpfandrechten, sind nicht öffentlich. 

Sie gehen aus einem für jedermann abrufbaren Grundbuchauszug nicht hervor. Um sie einsehen zu können, ist ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an der Einsicht in den vollständigen Grundbuchauszug glaubhaft zu machen. Ein rechtliches Interesse daran, den „ungekürzten“ Grundbuchauszug einzusehen, haben regelmässig der Grundstückseigentümer, Grundpfandgläubiger oder Dienstbarkeitsberechtigte – kurz gesagt: Personen, die bereits ein bestehendes Recht an dem Grundstück innehaben.

Diese Verwendungszwecke für Grundbuchauszüge gibt es

Grundstückseigentümer oder Dritte haben nur selten Interesse daran, das Grundbuch einzusehen, wenn es dafür keinen Anlass gibt. Dementsprechend werden Grundbuchauszug meist nur dann bestellt, wenn ein Haus- bzw. Grundstücksverkauf ansteht. In diesem Zusammenhang ist der Grundbuchauszug insbesondere für den potenziellen Käufer interessant. Er kann sich anhand des Grundbuchauszugs davon überzeugen, dass der Käufer auch tatsächlich Eigentümer des Hauses bzw. Grundstückes und damit zum Verkauf berechtigt ist. Ausserdem kann er erkennen, ob Lasten des Grundstückes oder bestehende Rechte Dritter durch den Kauf auf ihn übergehen könnten. Ausserdem ist der Grundbuchauszug auch dann wichtig, wenn der Käufer den Kauf der Immobilie bzw. des Grundstückes per Kredit finanzieren möchte. In diesem Fall verlangt die kreditgebende Banken vorab einen Grundbuchauszug, um über die Kreditgewährung entscheiden zu können.

Schulden eintreiben mithilfe des Grundbuchauszugs

Die Bestellung eines Grundbuchauszugs auch dann relevant, wenn Sie Schulden eintreiben möchten. Anhand des Grundbuchauszugs können Sie sich nämlich über Eigentumsverhältnisse Ihres Schuldners informieren.

Grundbuchauszug bestellen: So gelingt es

In der Schweiz ist das Grundbuchwesen auf kantonaler Ebene geregelt. Das bedeutet: Von einem Grundbuchamt, das für die gesamte Schweiz zuständig ist, wird abgesehen. Der Bund hat lediglich die Oberaufsicht über das Grundbuchwesen inne. Sofern Sie einen Grundbuchauszug bestellen möchten, müssen Sie sich daher an das Grundbuchamt des Kantons wenden, in dem das betreffende Grundstück liegt. Um den Grundbuchauszug zu bestellen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können den Grundbuchauszug bei dem für das jeweilige Kanton zuständigen Grundbuchamt

  • online
  • per Post und Telefon oder
  • über einen Notar

bestellen.

Einen Grundbuchauszug online bestellen

Die Online-Bestellung ist die einfachste Möglichkeit, an einen Grundbuchauszug zu kommen. Um eine Bestellung vorzunehmen, müssen Sie lediglich ein Bestellformular auf der Webseite des zuständigen Grundbuchamts ausfüllen. Anschliessend sendet Ihnen das Grundbuchamt den gewünschten Auszug zu. Die Webseiten und Bestellformulare aller Schweizer Grundbuchämter finden Sie in dieser Liste:

AmtLink zur Webseite des Amtes
AargauGrundbuchämter Aargau
Appenzell InnerrhodenGrundbuchämter Appenzell Innerrhoden
Appenzell AusserrhodenGrundbuchämter Appenzell Ausserrhoden
Basel-LandschaftGrundbuchämter Basel-Landschaft
Basel-StadtGrundbuchämter Basel-Stadt
BernGrundbuchämter Bern
FreiburgGrundbuchämter Freiburg
GenfGrundbuchämter Genf
GlarusGrundbuchämter Glarus
GraubündenGrundbuchämter Graubünden
JuraGrundbuchämter Jura
LuzernGrundbuchämter Luzern
NeuenburgGrundbuchämter Neuenburg
NidwaldenGrundbuchämter Nidwalden
ObwaldenGrundbuchämter Obwalden
SchaffhausenGrundbuchämter Schaffhausen
SchwyzGrundbuchämter Schwyz
St. GallenGrundbuchämter St. Gallen
SolothurnGrundbuchämter Solothurn
TessinGrundbuchämter Tessin
ThurgauGrundbuchämter Thurgau
UriGrundbuchämter Uri
WaadtGrundbuchämter Waadt
WallisGrundbuchämter Wallis
ZugGrundbuchämter Zug
ZürichGrundbuchämter Zürich

Einen Grundbuchauszug per Post oder Telefon bestellen

Üblicherweise besteht die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug auch per Post oder Telefon beim zuständigen Grundbuchamt zu bestellen. Die entsprechenden Anschriften oder Telefonnummern finden Sie auf den oben aufgeführten Grundbuchamt-Webseiten.

Einen Grundbuchauszug über einen Notar bestellen

Alternativ haben Sie ausserdem die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug von einem Notar anfordern zu lassen. Diese Möglichkeit ist üblicherweise nur dann interessant, wenn der Notar ohnehin etwa im Rahmen der Erstellung eines Kaufvertrags für Sie tätig wird. Ist das nicht der Fall, lohnt sich diese Form der Bestellung eines Grundbuchauszugs nicht. Das hängt damit zusammen, dass Ihnen für die Beschaffung des Auszugs durch den Notar zusätzliche Kosten entstehen würden.
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Grundbuchauszug: Diese Kosten fallen an

Für die Bestellung eines schriftlichen Grundbuchauszugs entstehen in jedem Fall Kosten. Lediglich mündliche Auskünfte des Grundbuchamts oder die Grundbucheinsicht vor Ort können kostenfrei sein. Wie hoch die Kosten für den Grundbuchauszug ausfallen, kann von Kanton zu Kanton variieren. Üblicherweise belaufen sich die Kosten für einen „einfachen“ Grundbuchauszug auf etwa 20 bis 30 FrankenKosten in Höhe von weiteren 20 Franken fallen an, wenn Sie einen beglaubigten Grundbuchauszug wünschen. „Beglaubigt“ bedeutet, dass die Richtigkeit des Grundbuchauszugs durch das Grundbuchamt amtlich bescheinigt wird. Allerdings ist eine Beglaubigung nur dann erforderlich, wenn Sie den Grundbuchauszug benötigen, um ihn einer Behörde, einem Gericht oder einem Notar vorzulegen.

Bestellung des Grundbuchauszugs: Wartezeiten einplanen

Selbst dann, wenn Sie einen Grundbuchauszug online beim zuständigen Grundbuchamt bestellen, müssen Sie mit einer gewissen Wartezeit rechnen. Regelmässig ist einen sofortige Online-Übermittlung des Grundbuchauszugs nämlich ausgeschlossen. Vielmehr wird Ihnen der gewünschte Grundbuchauszug nach Ihrer Bestellung auf dem Postwege per A-Post zugesendet. Die Versendung erfolgt meist innerhalb von 3 Arbeitstagen. Bestellen Sie den Grundbuchauszug per Post, müssen Sie mit einer etwas längeren Wartezeit rechnen. Schliesslich muss Ihre schriftliche Anfrage erst einmal beim Grundbuchamt ankommen und bearbeitet werden.

Wie kann ein Anwalt rund um den Grundbuchauszug weiterhelfen?

Prinzipiell können Sie das Grundbuch einsehen, ohne dafür einen Anwalt einschalten zu müssen. Schliesslich können Sie einen Grundbuchauszug selbst beim zuständigen Grundbuchamt per Post, Online-Formular oder auch telefonisch bestellen. Sollte sich bei der Durchsicht des Grundbucheintrags jedoch herausstellen, dass dieser unrichtig ist, ist es sinnvoll, einen Anwalt für Grundbuchrecht hinzuzuziehen. Sofern Ihre Rechte, die Ihnen an einem Grundstück zustehen, nicht korrekt durch das Grundbuch wiedergegeben werden, sollten Sie sich nämlich gegen die Unrichtigkeit des Grundbuchs wehren.

Grund dafür ist: Dingliche Rechte an einem Grundstück gelten gemäss Art. 971 ZGB nur dann, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Ist das Grundbuch falsch, können Ihnen hieraus Nachteile entstehen. Dementsprechend sollten Sie sich zeitnah und mithilfe eines Anwalts gegen die Unrichtigkeit des Grundbuchs wehren. Zusätzlich dazu kann Ihnen ein Anwalt auch dann weiterhelfen, wenn Ihnen das Grundbuchamt unberechtigter Weise die Einsicht in das Grundbuch verwehren sollte.

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FAQ: Grundbuchauszug anfordern

Das Grundbuch ist in der Schweiz gemäss Art 970 ZGB öffentlich. Das bedeutet, dass jedermann die Möglichkeit hat, öffentliche Informationen des Grundbuchs einzusehen. Lediglich bestimmte Grundbuchinformationen sind Personen vorbehalten, die ein besonderes, rechtlich geschütztes Interesse haben, sie einzusehen.
Wer einen Grundbuchauszug in schriftlicher Form bestellt, muss je nach Kanton mit Kosten zwischen 20 und 30 Franken rechnen. Lediglich die Einsicht in das Grundbuch vor Ort oder telefonische Auskünfte sind kostenfrei. Wird ein beglaubigter Grundbuchauszug benötigt, können zusätzliche Kosten in Höhe von weiteren 20 Franken anfallen.
Bei einem beglaubigten Grundbuchauszug wird die Richtigkeit des Auszuges durch das Grundbuchamt amtlich bestätigt. Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist teurer und nur dann nötig, wenn er zur Vorlage bei einer Behörde, einem Gericht oder im Zusammenhang mit einem Haus(ver)kauf benötigt wird.
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Ein Beitrag unserer juristischen Online-Redaktion

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