Christoph Thomet ist seit 2009 Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei FRIEDLI & SCHNIDRIG, welche seit 1988 besteht und ihren Sitz an zentraler, bahnhofsnaher Lage in Bern hat; seit 2017 ist er Partneranwalt. Rechtsanwalt Christoph Thomet berät und vertritt – wie die übrigen Rechtsanwälte von FRIEDLI & SCHNIDRIG – Unternehmen, Unternehmer und Unternehmerinnen aus allen Branchen, die öffentliche Hand sowie Privatpersonen vor allen gerichtlichen und behördlichen Instanzen.
Rechtsanwalt Christoph Thomet verfügt wie sämtliche Rechtsanwälte von FRIEDLI & SCHNIDRIG über fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung in allen Belangen des öffentlichen und privaten Bau-, Planungs-, Submissions- und Enteignungsrechts. Als praxiserfahrene Spezialisten verfügen wir über einen praxisnahen Bausachverstand.
Zu unseren Kompetenzen gehören unter anderem:
- Prüfung und Redaktion von Werkverträgen (inkl. SIA-Verträge)
- Prüfung und Redaktion von Architektur- und Planerverträgen
- Eintragung und Abwehr von Bauhandwerkerpfandrechten
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Abrechnungsstreitigkeiten
- Beratung und Begleitung in Baubewilligungsverfahren (Einsprachen inkl. Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sowie Baubeschwerden)
- Beratung und Begleitung in Baupolizeiverfahren, insbesondere Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands
- Beratungen betreffend Bauen ausserhalb der Bauzone
- Beratung und Begleitung in Ortsplanungsrevisionen
- Beratung und Vertretung in Submissionsverfahren sowie Überprüfen von Entscheiden von Vergabebehörden inkl.
- Beschwerdeführung
- Streitigkeiten unter Stockwerkeigentümern
- Immobilientransaktionen
- Immobilienerwerb durch ausländische Staatsangehörige
Rechtsanwalt Christoph Thomet und alle übrigen Rechtsanwälte der Kanzlei beraten Sie kompetent, sorgfältig, effizient und lösungsorientiert.